Mieter sind zur Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Vermieter sind verpflichtet einem Mieter oder Mietinteressenten einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung vorzulegen.

Um die Ausstellung dieses Energieausweises zu gewährleisten, hat das Landgericht Karlsruhe nun in einem Urteil (AZ: 9 S 523/08) entschieden, dass Mieter dahingehend verpflichtet sind, dem Vermieter entsprechende Verbrauchsdaten über die Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen.

Dies gilt auch dann, wenn der Mieter unmittelbar mit den Energielieferanten abrechnet.

Diese Mitteilung sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag.

Eine Berufung auf das Datenschutzgesetz ist nicht gegeben.

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